Der Arbeitsvertrag

   

Persönlichkeiten werden nicht durch schöne Reden geformt, sondern durch Arbeit und eigene Leistung. (A. Einstein)

Nun liegt er endlich vor Ihnen! Der Anstellungsvertrag für Ihre neue Aufgabe. Sie haben zwar Ihre Stellensuche erfolgreich abgeschlossen, aber nun müssen Sie zuerst einmal den vorliegenden Arbeitsvertrag prüfen.Generell ist ein Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag. Die gesetzliche Grundlage ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §§ 611 bis 630 geregelt. Der Vertrag kommt durch die Einigung zwischen Arbeitgeber und Bewerber/in zustande. Für die Form gelten keine besonderen juristischen Vorschriften.

Die Schriftform ist zwar nur in einigen Fällen - wie bei Ausbildungsverträgen, Tarifverträgen - vorgeschrieben. Aber sie ist mittlerweile in der Praxis allgemein üblich. Mindestinhalt eines Arbeitsvertrages ist die Einigung über die Art der Tätigkeit und der Eintrittstermin. Liegt keine Absprache über das Einkommen vor, so gilt die übliche Vergütung, die sich am Tarifgehalt oder an anderen Normen (Haustarif) orientiert.

Wenn Sie Schwierigkeiten vermeiden wollen, sollten Sie unbedingt einen Arbeitsvertrag schließen, der alle wesentlichen Aspekte der Zusammenarbeit regelt.